Steht ein Anspruch einer GbR zu, muss prozessual sehr genau geschaut werden, wem welche Ansprüche zustehen und wer diese geltend machen kann. Das zeigt exemplarisch eine aktuelle Entscheidung des BGH.
Nach § 2 Abs. 2 RDG liegt eine Inkassodienstleistung vor, wenn eine fremde oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Forderung eingezogen wird. Der Gläubiger kann die Forderung also auch an den ...
Solange der Auftragnehmer im Prozess über die Rückzahlung von Abschlags- bzw. Vorauszahlungen von Architektenhonorar nicht endgültig abrechnet, kann es auf die Frage, ob eine Kündigung aus wichtigem Grund oder ...
Die Beweislast für das Vorliegen einer großen Ankunftsverspätung trifft den Fluggast. Ist unsicher, ob die Ankunftsverspätung mindestens drei Stunden betragen hat, ist das Luftfahrtunternehmen gehalten, die ihm zur Verfügung stehenden Informationen mitzuteilen, die Rückschlüsse auf den maßgeblichen Zeitpunkt ermöglichen.
Die Inanspruchnahme eines ermäßigten Firmentarifs bei der Buchung von Flügen hindert Ausgleichsansprüche nach der FluggastrechteVO nicht. Die Flüge sind in diesem Fall nicht nach Art. 3 Abs. 3 S. 1 FluggastrechteVO ...
Die Dringlichkeitsvermutung von § 650d BGB begünstigt auch Verfügungsanträge, die auf einstweilige Zahlungen an den Unternehmer gerichtet sind. Die Dringlichkeitsvermutung entfällt auch nicht, wenn der Unternehmer ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Abdichtungsarbeiten sind besonders gefahrgeneigte Arbeiten. Kommt es bei derartigen Arbeiten zu Ausführungsmängeln, spricht bereits der
Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Architekt seine Bauüberwachungspflicht verletzt hat. Daran ändert auch die Feststellung nichts, dass das Ausführen von Schweißnähten eine handwerkliche Selbstverständlichkeit darstellt.