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  • 01.09.2021 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    (Spezial-)Zuständigkeit beim abstrakten Schuldanerkenntnis

    | Eine Streitigkeit aus einem abstrakten Schuldanerkenntnis begründet eine gesetzliche Zuständigkeit nach § 72a GVG, sofern der anerkannte Anspruch aus einem in der Vorschrift aufgeführten Rechtsverhältnis herrührt. |