Der Bundestag hat am 27.6.13 nun doch noch das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ in einer geänderten Form beschlossen. Zwar handelt es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz, gleichwohl muss der Bundesrat sich damit befassen, um zu entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss anruft. Nachdem der Bundesrat das Gesetz am 5.7.13 nicht beraten hat, bleibt hierfür nur noch die Sitzung am 20.9.13. Hiervon ist auszugehen. Anderenfalls würde das Gesetz doch noch der Diskontinuität zum Opfer ...
Nach § 174 Abs. 2 InsO muss der Gläubiger bei einer Sammelanmeldung, der mehrere Forderungen eines Berechtigten zugrunde liegen, für jede einzelne Forderung den zugrunde liegenden maßgeblichen Sachverhalt darlegen ...
Der Bundestag hat am 16.5.13 das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Dies sind die geänderten und zugleich in ihrer zeitlichen Bedeutung ...
Wird das auf Antrag des Schuldners eröffnete Verbraucherinsolvenzverfahren in ein Regelinsolvenzverfahren übergeleitet, hat der Schuldner hiergegen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (BGH 25.4.13, IX ZB 179/10, Abruf-Nr. 131705 ).
Eine fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums dar; die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit haben die Zivilgerichte in eigener Verantwortung - ohne Bindung an ...
Dem Schuldner kann die Restschuldbefreiung nach Durchführung des Schlusstermins nur dann versagt werden, wenn seine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat spätestens zum Schlusstermin in Rechtskraft erwachsen ist ...
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Der Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung (hier: Leistung in Erwartung eines späteren Eigentumserwerbs infolge Erbeinsetzung) ist auch vererblich, wenn der bezweckte Erfolg wegen des Versterbens des Leistenden vor dem Leistungsempfänger nicht eintreten kann (BGH 22.3.13, V ZR 28/12, Abruf-Nr. 131714 ).