Die Vorschriften über das Verbraucherdarlehen (§§ 491 ff. BGB) sind nach § 506 BGB auch auf einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder entgeltliche Finanzierungshilfen anwendbar. Somit kann der Verbraucher auch in diesen Fällen ein Widerrufsrecht nach § 495 BGB geltend machen. Ob das auch für den sogenannten „Kilometer-Leasingvertrag“ gilt, war bislang umstritten. Nun hat der BGH mit einem Grundsatzurteil entschieden.
Die Umlage von „sonstigen Betriebskosten“, die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht im Einzelnen benannt sind, erfordert eine Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter, in der der ...
Die Beweislast für die Fälschung einer Urkunde, aus der sich eine Verwirkung des Makleranspruchs ergeben soll, liegt nach den allgemeinen Grundsätzen bei dem, der sich auf die Verwirkung beruft, also dem Maklerkunden.
Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten i. S. v. § 1968 BGB. Die Folge dieser Sichtweise des BGH (26.5.21, IV ZR 174/20, Abruf-Nr. 222867 ) ist es, dass eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs führt.
Für die Einhaltung der Schriftform ist es nicht erforderlich, dass schon die erste Vertragsurkunde selbst alle Schriftformvoraussetzungen erfüllt. Vielmehr genügt es, wenn diese Voraussetzungen durch eine ...
Wird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen des Erblassers vorzeitig
abgelöst, ist die Vorfälligkeitsentschädigung mit ihrem Zinsanteil nicht
gesondert als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die Zinsen sind ...
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Bei einer Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter besteht ein Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung in Höhe der „Marktmiete“, also der Miete, die im Fall einer Neuvermietung erzielt werden kann.