Die Wirksamkeit einer Zustellung nach §§ 182, 180 S. 2 ZPO wird durch etwaige Schreibfehler oder sonstige Unrichtigkeiten im Vor- und Nachnamen des Zustellungsadressaten nicht tangiert, sofern an dessen Identität nicht gezweifelt werden kann und keine Verwechslungsgefahr besteht.
Eine „öffentlich zugängliche Versteigerung“ i. S. d. § 474 Abs. 2 S. 2 BGB ist nach der Legaldefinition in § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB gegeben, wenn der
Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder ...
Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per beA entsprechen denen bei Übersendung von Schriftsätzen per ...
Der EuGH hat im September 2019 und März 2020 in den Rechtssachen C-383/18 und C-66/19 (vgl. FMP 20, 86) entschieden, dass der deutsche
Gesetzgeber die europarechtlichen Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2008/48/EG) zum Widerrufsrecht beim Verbraucherdarlehen z. T. nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Der Bundestag hat daraufhin am 6.5.21 (BT-Drucksache 19/26928) ein Gesetz beschlossen, durch das diese europarechtlichen Defizite beseitigt werden sollen. Dabei geht es im
Wesentlichen um zwei ...
Das Nennen der Wohnung und des Namens eines Wohnungseigentümers, dessen Wohnung von einem Legionellenbefall betroffen war, in der Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung begründet keinen ...
Mit dem am 1.10.21 in Kraft tretenden Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (BGBl. I 20, 3320) entwertet der Gesetzgeber das vorgerichtliche Bemühen um eine gütliche Einigung erheblich.
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Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Art. 82 Abs. 1 DS-GVO einen Geldentschädigungsanspruch gewährt und welches Verständnis dieser Vorschrift insbesondere im Hinblick auf Erwägungsgrund 146 S. 3 DS-GVO zu geben ist, ist in der Rechtsprechung des EuGH nicht erschöpfend geklärt. Ebenso wenig kann der Entschädigungsanspruch in seinen einzelnen, für die Beurteilung des im Ausgangsverfahrens vorgetragenen Sachverhalts notwendigen Voraussetzungen unmittelbar aus der DS-GVO bestimmt werden.