Die dem Darlehensnehmer von einer Bank gegen einen „Bereitstellungszins“ vertraglich eingeräumte Möglichkeit, von dieser jederzeit die Auszahlung der Darlehensmittel zu den vereinbarten Konditionen zu verlangen, stellt eine Leistung im Sinne von § 346 Abs. 1 S. 1 BGB dar.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Widerspruchs nach § 5a VVG a. F. hat der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer einen Anspruch auf Auskunft über die Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten.
§ 119a S. 1 Nr. 1 GVG erfasst keine Streitigkeiten über Ansprüche nach dem
Unterlassungsklagengesetz wegen der Verwendung von AGB in Verträgen über Bank- und Finanzgeschäfte (BayObLG 24.10.19, 1 AR 118/19, ...
Fehlt es an einer Darlegung des für die Bestimmung des Wiederbeschaffungsaufwands als Obergrenze jeglichen Anspruchs bedeutsamen Restwerts, ist der Schaden insgesamt nicht hinreichend dargetan und damit die Klage unschlüssig.
§ 286 Abs. 2 und 3 BGB kennen Ausnahmen vom Erfordernis der Mahnung, um Verzug herbeizuführen. Wir haben in FMP 20, 32 begonnen, über diese für das Forderungsmanagement zentrale Frage zu berichten.
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Für Ansprüche aus § 130a Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 HGB gegen den Geschäfts-führer einer Kapitalgesellschaft auf Ersatz einer nach Eintritt der Insolvenzreife geleisteten Zahlung ist gemäß § 29 Abs. 1 ZPO ein Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft begründet.