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  • 05.03.2020 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Auskunftsansprüche nach einem Widerspruch

    | Bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Widerspruchs nach § 5a VVG a. F. hat der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer einen Anspruch auf Auskunft über die Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten. |