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  • 02.03.2020 · Fachbeitrag · Gerichtsstand

    Rückforderungsansprüche gegen den Geschäftsführer einer insolventen Gesellschaft

    | Für Ansprüche aus § 130a Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 HGB gegen den Geschäfts-führer einer Kapitalgesellschaft auf Ersatz einer nach Eintritt der Insolvenzreife geleisteten Zahlung ist gemäß § 29 Abs. 1 ZPO ein Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft begründet. |