Akademische Grade sind - anders als das AG in der angefochtenen Entscheidung meint - keine Namensbestandteile, so das OLG Celle (5.2.13, 17 W 9/12, OLG Report Nord 11/13, Anm. 2).
Das LG hat entschieden, dass ein Sohn nicht verpflichtet ist, das ihm von der Mutter geschenkte Haus zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen, die sich durch die Unterbringen der Mutter in einem Pflegeheim ergeben.
Akademische Grade sind - anders als das AG in der angefochtenen Entscheidung meint - keine Namensbestandteile, so das OLG Celle (5.2.13, 17 W 9/12, OLG Report Nord 11/13, Anm. 2).
Das LG hat entschieden, dass ein Sohn nicht verpflichtet ist, das ihm von der Mutter geschenkte Haus zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen, die sich durch die Unterbringen der Mutter in einem Pflegeheim ergeben. Dies gilt zumindest so lange, wie sich der Sohn erfolgreich auf die Einrede des Notbedarfs berufen kann, da seine kranke Ehefrau auf eine behindertengerechte Wohnung des besagten Hauses angewiesen ist (LG Düsseldorf 28.3.13, 14c O 205/11, n.v.).
Die klagende Rechtsanwaltskammer möchte dem Beklagten verbieten, im geschäftlichen Verkehr und insbesondere auf dem Briefkopf der Kanzlei des Beklagten mit dem Begriff „Spezialist für Familienrecht“ zu werben.
§ 10 VerschG begründet nur die Vermutung, dass der Verschollene bis zu dem in § 9 Abs. 3 VeschG genannten Zeitpunkt gelebt hat, nicht jedoch darüber hinaus. Ist die Existenz des Antragsgegners für die Zeit nach dem ...
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Bei der Entscheidung über die Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB ist dem mit dem Wohl der Kinder in engem Zusammenhang stehenden Schutz der sorgebrechtigten Bezugsperson vor Gefahren für Leib und Leben ausreichend Rechnung zu tragen (BVerfG 13.12.12, 1 BvR 1766/12; FamRZ 13, 433).