· Nachricht · Kindergeld
184 EUR Kindergeld monatlich für Tochter in Polen
| Der Kläger ist polnischer Staatsangehöriger und lebt in Deutschland. Seine Tochter lebt in Polen bei der Mutter, die von dem Kläger geschieden ist. Die Tochter studiert in Polen. Der Kläger begehrte Kindergeld. Hierauf hat er einen Anspruch, so das FG Münster (FG Münster 26.7.12, 4 K 3940/11 Kg). |
Der Kläger war nach den nationalen Regelungen für seine Tochter persönlich kindergeldberechtigt. Der inländische Kindergeldanspruch nach §§ 62 Abs. 1 Nr. 1, 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG war vorliegend nicht nach § 64 Abs. 2 S. 1 EStG ausgeschlossen. Zwar lebt die Tochter nicht im Haushalt des Klägers, sondern bei der Mutter in Polen. Dies ist jedoch nach weit überwiegender finanzgerichtlicher Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschloss, unschädlich.
Den Volltext der Entscheidung lesen Sie unter
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2012/4_K_3940_11_Kg_Urteil_20120726.html.