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  • · Nachricht · Körperschaftsteuer

    Kindertagesstätten sind steuerpflichtig

    | Betreibt eine Gemeinde eine Kindertagesstätte (Kita), dann handelt es sich hierbei regelmäßig um einen sogenannten Betrieb gewerblicher Art, der der Körperschaftsteuer unterliegt. Das hat der BFH jetzt durch sein Urteil vom 12. Juli 2012, I R 106/10 entschieden. |

     

    Die Vorinstanz, das FG Düsseldorf, hatte das noch anders gesehen: Es sah in der Kita einen steuerfreien Hoheitsbetrieb. Anders als das FG beeindruckte den BFH jedoch der sozialpolitische und sozialrechtliche Förderungsauftrag nicht. Kommunale und private Kitas stehen demnach in einem Wettbewerb untereinander. Angesichts dessen sei das Betreiben von Kitas nicht der öffentlichen Hand „eigentümlich“ und vorbehalten.

     

    Im Streitfall ging es um die Kitas einer Stadt in Nordrhein-Westfalen, und das Streitjahr war 2005. Der Entscheidung kommt naturgemäß aber Bedeutung für entsprechende Einrichtungen in allen Bundesländern zu.

     

    Die komplette Pressemitteilung des BFH lesen Sie unter http://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen.

    Quelle: ID 35731580