1. Verschweigt die Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt, kann dies zu einem vollständigen oder teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen. 2. Beruft sich im Versorgungsausgleichsverfahren ein Elternteil auf die Nichtabstammung des Kindes vom rechtlichen Vater, so ist zu prüfen, ob eine Ausnahme von der Rechtsausübungssperre des § 1599 Abs. 1 BGB zuzulassen ist (im Anschluss an BGH FamRZ 08, 1836). 3. Die fehlende Abstammung ...
Die Stufenklage hemmt die Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich auch, wenn im Auskunftsantrag ein falscher Stichtag für das Endvermögen genannt ist (BGH 24.5.12, IX ZR 168/11, FamRZ 12, 1296, Abruf-Nr.
Besteht in einem Unterhaltsverfahren Veranlassung, einem Beteiligten fiktive Einkünfte zuzurechnen, sind bei der Höhe der erzielbaren Ein-künfte die Erwerbsfähigkeit des Beteiligten und seine Erwerbsmöglichkeiten ...
Die Beteiligte zu 1) (B) ist Berufsbetreuerin und hat in der ehemaligen DDR einen Studienabschluss in der Fachrichtung "Soziale Betriebswirtschaft/Ingenieurökonomie der elektrotechnischen und elektronischen Industrie" erworben. Ihre Aufgabenkreise umfassen die Gesundheits- und Vermögenssorge, die Aufenthaltsbestimmung, die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rente, Sozialhilfe, Pflegegeld, Vertretung vor Behörden, die Regelung von Heimangelegenheiten und von erbrechtlichen Angelegenheiten.
Berufstätige Eltern konnten auch schon vor 2009 zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4000 EUR je Kind, für die Unterbringung ihrer Kinder in einem zweisprachig geführten Kindergarten nach § 4f bzw. § 9 Abs.
Der in einem Betreuungsverfahren mit der Bestellung eines Gutachtens beauftragte Sachverständige soll Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Sind diese Voraussetzungen nicht ...
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Der Verfahrenspfleger hat die rechtlichen Interessen des Betreuten im Verfahren wahrzunehmen beziehungsweise zur Geltung zu bringen. Anders als der Betreuer ist er jedoch nicht gesetzlicher Vertreter des Betreuten. Bei der Einrede der Verjährung handelt es sich um eine Einrede im materiellen Sinne. Sie ändert die materielle Rechtslage und weist damit einen rechtsgeschäftsähnlichen Charakter auf. Deshalb kann sie grundsätzlich nur der Schuldner oder sein gesetzlicher Vertreter erheben. So hat der BGH ...