Für den Auskunftsantrag nach § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB besteht auch ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Kläger damit in erster Linie die Umkehr der Beweislast nach § 1375 Abs. 2 S. 2 BGB erreichen will (BGH 17.10.12, XII ZR 101/10, NJW 12, 3722, Abruf-Nr. 123570 ).
1. Kapitalerträge aus einem Vermögen, das einem Ehegatten nach der Scheidung durch einen Erbfall anfällt, können in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur einbezogen werden, wenn ...
1. Eine Krankheit, die nicht ehebedingt ist, kann einen ehebedingten Nachteil begründen, wenn der Unterhaltsberechtigte in der Ehe nicht ausreichend für den Fall der krankheitsbedingten Erwerbsminderung vorgesorgt hat. 2. Ein ehebedingter Nachteil wegen Aufgabe der Erwerbstätigkeit kann gegeben sein, wenn die Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht erfüllt sind. Dieser ehebedingte Nachteil entfällt allerdings mit Beginn der Altersrente. 3. Im Falle eines vor der ...
Durch § 266 FamFG wurde der Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte deutlich erweitert. Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal ...
Beschädigen Kinder, die in einer Kindertagesstätte untergebracht sind, Eigentum Dritter, kommt dem Geschädigten, der gegen eine Gemeinde als Trägerin der Kindertagesstätte wegen Verletzung der ...
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Verletzt der Unterhaltspflichtige die Obliegenheit, Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er die Obliegenheit erfüllt. Ein einklagbarer Anspruch auf Rückforderung einer Schenkung oder Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs besteht dagegen nicht (BGH 28.11.12, XII ZR 19/10).