· Nachricht · Kinderbetreuung
Eltern werden steuerlich entlastet
| Kinderbetreuungskosten können für 2012 besser steuerlich berücksichtigt werden. Dies sei erfreulich für die Eltern, so der Steuerberater-Verband e.V. Köln. |
In der Vergangenheit waren nur bestimmte Kinderbetreuungskosten abziehbar, nämlich solche, die erwerbs-, ausbildungs- oder krankheitsbedingt waren. Nunmehr ist der Anlass für die Kinderbetreuung unerheblich. Fallen den Eltern Kosten für Kindergarten oder Tagesmutter an, sind sie absetzbar. Abziehbar sind zwei Drittel der Aufwendungen, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr. Ausgeschlossen sind hingegen Kosten für eine Freizeitbeschäftigung oder für Unterricht.
Mehr zu den steuerrechtlichen Änderungen lesen Sie unter
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuervereinfachung-2011.htm.