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  • · Nachricht · Geburtsurkunde

    OLG Hamm: Zwölfjähriges Kind ist im Geburtsregister einzutragen

    | Die inländische Geburt eines bereits zwölf Jahre alten Kindes ist im Geburtsregister eines deutschen Standesamtes zu beurkunden, wenn sie durch glaubhafte Aussagen der Eltern nachgewiesen wird (OLG Hamm 05.07.2012, I-15 W 26/12). |

     

    Die Mutter beantragte über sechs Jahre nach der Geburt für ihr Kind erstmals eine Geburtsurkunde. Sie hatte das Kind durch eine Hausgeburt mit Hilfe von Familienangehörigen zur Welt gebracht und die Geburt aufgrund ihres seinerzeit illegalen Aufenthalts in Deutschland den Behörden nicht angezeigt. Nachdem es weder dem Standesamt noch dem Amtsgericht möglich war, die Voraussetzungen für den beantragten Eintrag in das Geburtsregister festzustellen, führte der Antrag im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm zum Erfolg. Der 15. Zivilsenat hörte Mutter und Vater an und beantragte einen Geburtseintrag für das mittlerweile zwölf Jahre alte Kind.

    Quelle: ID 35455250