Erbringt jemand nicht unerhebliche Arbeits- und Materialleistungen in einer von ihm und seiner mit ihm nicht verheirateten Partnerin bewohnten, im Eigentum ihrer Eltern stehenden Immobilie zu dem Zweck, sich und seiner Familie dort langfristig ein Unterkommen zu sichern, gilt: Es kann nicht ohne Weiteres von dem Abschluss seines Kooperationsvertrags zwischen ihm und den Eltern ausgegangen werden (BGH 4.3.15, XII ZR 46/13, FamRZ 15, 833, Abruf-Nr. 175722 ).
Ab 1.7.15 gibt es das neue ElterngeldPlus. Das ElterngeldPlus gilt für Eltern, deren Kinder ab diesem Datum geboren werden. Die Eltern können Teilzeitarbeit und Elterngeld besser kombinieren und dadurch erreichen, ...
Immer häufiger kommt es vor, dass ein in Trennung lebendes Paar gemeinsam einen Anwalt aufsucht, um mit diesem eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung auszuarbeiten und von ihm will, dass er auch den ...
Die im Verfahren über die elterliche Sorge (§ 1671 BGB) zunächst bewilligte VKH kann gem. § 76 Abs. 1 FamFG i.V. mit § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO entzogen werden, wenn der Antragsteller die für die Bewilligung der VKH maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat (OLG Hamm 23.3.15, 4 WF 45/15, Abruf-Nr. 144653 ).
Für die Aufgabenbereiche „Eingehen von Verbindlichkeiten und für die Vertretung gegenüber Gerichten“, die in einer erteilten Vorsorgevollmacht ausgenommen worden sind, besteht keine Erforderlichkeit einer ...
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Die Kosten für die Betreuung eines zum Haushalt der Eltern gehörenden Kindes können nur steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Zahlungen nicht in bar, sondern auf ein Konto der Betreuungsperson erbracht wurden. Dies gilt auch, wenn die Betreuungsperson im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses angestellt ist (BFH 18.12.14, III R 63/13).