Zur Ausgleichspflicht eines Ehegatten für Zins- und Tilgungsleistungen, die der andere Ehegatte im Rahmen des sog. Zweikontenmodells nach der Trennung auf ein von ihm allein aufgenommenes Darlehen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienwohnheims erbracht hat (BGH 25.3.15, XII ZR 160/12, FamRZ 15, 993, Abruf-Nr. 176460 ).
Eine Entscheidung des Familiengerichts in einer Familienstreitsache im Scheidungsverbund kann nur vollstreckt werden, wenn sie entweder in Rechtskraft erwachsen oder ihre sofortige Wirksamkeit angeordnet ist (OLG Hamm 7.
Das Jobcenter muss der Mutter eines Neugeborenen Babybettwäsche zum Wechseln zahlen. Hierauf besteht hygienebedingt ein Anspruch. Es ist unzumutbar, verschmutzte Stellen lediglich mit einem Handtuch abzudecken (SG ...
Der Kläger ist ein in Deutschland niedergelassener Facharzt für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Der Beklagte ist Facharzt für Gynäkologie und Frauenheilkunde und am Institut für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie in der Tschechischen Republik tätig. Auf einer Informationsveranstaltung in Hamburg 2008 stellte er die Möglichkeiten der Kinderwunschbehandlung und Reproduktionsmedizin, u.a. der Eizellspende, vor und führte aus, man erziele an dem tschechischen Institut eine doppelt so hohe ...
Der 9. Senat des BSG hat entschieden, dass auch schwerst Hirngeschädigte, die nicht sehen können, Anspruch auf Blindengeld haben. Anders als bisher entschieden, ist hierfür nicht mehr erforderlich, dass ihre ...
a) Zur Verlängerung des Unterhalts nach § 1615l Abs. 2 BGB bei Betreuung eines behinderten Kindes. b) Die Belastung des betreuenden Elternteils durch die Wiederaufnahme eines anlässlich der Geburt eines nicht ...
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1. Hat ein Ehegatte dem anderen die Aufnahme von Bankkrediten durch Einräumung von dinglichen Sicherheiten ermöglicht, kann er nach Scheitern der Ehe Befreiung von solchen Verbindlichkeiten nach den Regeln des Auftragsrechts verlangen. Die Geltendmachung des Befreiungsanspruchs unterliegt jedoch Einschränkungen, die sich als Nachwirkung der Ehe sowie nach Treu und Glauben ergeben. 2. Nach Scheitern der Ehe kann der die Sicherheit stellende Ehegatte für die Sicherung neuer oder umgeschuldeter Kredite jedenfalls ...