Falls zum Jahresende noch nicht alle 15 Stunden der FAO-Fortbildung abgeleistet wurden, ist das kein Problem: Das IWW Institut bietet Abonnenten von FK zum Jahresende wieder die Möglichkeit, ganz
bequem vom eigenen PC aus ein Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle über 5 Stunden gemäß FAO kostenlos zu absolvieren.
Das VG Freiburg hat die Klage eines Ehepaares gegen den Schwimmunterricht ihrer Kinder aus religiösen Gründen abgewiesen. Das Gericht entschied, dass es vorrangig ist, den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag ...
Die Verantwortungsgemeinschaft von Familiengericht und Jugendamt wird durch den Gesetzgeber an verschiedenen rechtlichen Schnittstellen zwischen Familien- und Jugendhilferecht gefordert. Eine zentrale Aufgabe ist das ...
Die Möglichkeit, die vor der Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme zwingend gebotene Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe vorzunehmen, ist zwar gesetzlich nicht ausgeschlossen. Sie ist aber auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt. Macht das Gericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen. Das hat der BGH entschieden.
Das VG Weimar hat eine Zweitwohnungssteuersatzung betreffend getrennt lebende Ehepaare für nichtig gehalten. Diese Ehepaare leben mit ihren Kindern im familien- bzw. sorgerechtlichen Nestmodell. Das bedeutet, die ...
Der BGH hat für das alte Recht entschieden, dass Streitigkeiten nach dem Anfechtungsgesetz (AnfG) sonstige Familiensachen i. S. v. § 266 FamFG sein können. Es können sich Angehörige i. S. v. § 266 Abs. 1 Nr.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
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Das OLG Hamm hat sich zu der Frage geäußert, ob bei dem Anpassungsverfahren nach § 33 VersAusglG für die Ermittlung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs auf die Netto- oder die Brutto-Rente des unterhaltspflichtigen früheren Ehegatten abzustellen ist.