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  • · Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis

    Wie bleibt der Krankenversicherungsschutz nach der Scheidung bestehen?

    Mit der Rechtskraft der Scheidung endet die bisherige Familienversicherung in der Krankenkasse des geschiedenen Ehepartners. Für betroffene Beteiligte ist fraglich, wie es in der Krankenversicherung weitergeht.

     

    Beispiel

    Die Ehefrau (F) wird von ihrem Ehemann (M) rechtskräftig geschieden. Ihre Familienversicherung ändert sich. Sie fragt ihren Anwalt, wie ihr Schutz in der Krankenversicherung für die Zukunft gewährleistet wird?

     

    Aufgrund des „Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ aus dem Jahr 2013 endet mit Rechtskraft der Scheidung die bisherige Familienversicherung in der Krankenkasse des geschiedenen Ehegatten. Sie wird von Gesetzes wegen fortgeführt in dieser Krankenkasse als sog. freiwillige Mitgliedschaft.