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  • · Fachbeitrag · Kindesunterhalt

    Kontaktabbruch durch ein volljähriges Kind kann zur Unterhaltsverwirkung führen

    von RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, Neumann & Neumann, Konstanz

    Die Voraussetzungen dafür, dass der Unterhaltsanspruch eines Kindes verwirkt wird, sind hoch. Ein Grund für eine Verwirkung kann es sein, wenn ein volljähriges Kind den Kontakt zu den Unterhaltspflichtigen abbricht. 

    1. Beschränkung oder Wegfall der Unterhaltspflicht

    Gem. § 1611 Abs. 1 S. 1 BGB ist Unterhalt nur in der Höhe geschuldet, der der Billigkeit entspricht, wenn einer der drei Fälle vorliegt: Der Unterhaltsberechtigte

    • 1. ist durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden,