Wurde ein Einkommen aus der Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt bei der Errichtung des vorherigen Unterhaltstitels als „überobligatorisch“ bewertet, ist es bei einer erheblichen zwischenzeitlichen Erhöhung dieser Bezüge nicht geboten, diese Bewertung hinsichtlich des Erhöhungsbetrags fortzuschreiben. Bezüge aus der Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt in der Größenordnung von 250 EUR haben nicht mehr den Charakter eines Taschengeldes und stehen – jedenfalls teilweise – zur Deckung des ...
Der Mann verkaufte seinen Miteigentumsanteil am Eheheim an seine Frau und erwarb mit dem Erlös eine neue Wohnung. Das OLG hat auf beiden Seiten keinen Wohnwert berücksichtigt. Der BGH hat die Entscheidung aufgehoben.
Ein ehebedingter Nachteil, der darin besteht, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt als er bei hinweggedachter Ehe erworben würde, wird ausgeglichen, wenn er ...
Der BGH hat in eine aktuellen Entscheidung wichtige Grundsätze aufgestellt, wie der Wohnwert einer vom Unterhaltspflichtigen genutzten Immobilie bei der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt zu bemessen ist (BGH 19.3.14, XII ZB 367/12).
Beim betriebsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der Unterhaltsberechtigte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte ...
Der BGH hat aktuell Folgendes zum Kindesunterhalt entschieden: Nimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht wahr, kann der Tatrichter die in diesem ...
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Eine Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann auch zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens aus einer Ehewohnung weicht, für die für beide Ehegatten gemeinsam ein unentgeltliches Wohnungsrecht eingeräumt ist. Dies setzt nicht voraus, dass der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte die ihm durch die ungeteilte Nutzung zugewachsenen Vorteile wirtschaftlich verwerten kann (BGH 18.12.13, XII ZB 268/13, NJW 14, 462, Abruf-Nr. 141273 ).