Beim betriebsbedingten und damit nicht ehebedingten Verlust des Arbeitsplatzes kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der Unterhaltsberechtigte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte Rollenverteilung zunächst nur im eingeschränkten Radius und später gar nicht mehr um eine seiner beruflichen Qualifikation und Fähigkeiten entsprechenden Stelle bewirbt. Auch in einem solchen Fall muss der Unterhaltsberechtigte im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast die ...
In die im Rahmen der Prüfung eines Anspruchsübergangs nach § 33 Abs. 2 S. 3 SGB II anzustellende grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung sind unabhängig vom Bestehen oder vom Rang bürgerlich-rechtlicher ...
Wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zu Verfügung gestellt, erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen in dem Umfang, in dem er eigene Aufwendungen für die ...
Die Form des § 127a BGB ersetzt bei einer vor Rechtskraft der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt auch dann die notarielle Beurkundung, wenn die Vereinbarung in einem anderen Verfahren als der Ehesache protokolliert wird. Eine Vereinbarung kann daher insbesondere im Verfahren über den Trennungsunterhalt formwirksam abgeschlossen werden (BGH 26.2.14, XII ZB 365/12).
Der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten kann verwirkt sein, wenn er dem unterhaltsverpflichteten Ehegatten über Jahre wiederholt zu Unrecht sexuellen Missbrauch vorwirft und die Vorwürfe objektiv geeignet ...
Wer seine durch eine bestehende Ehe gesetzlich zugeordnete Vaterschaft nicht wirksam angefochten hat und deswegen rechtlicher Vater ist, schuldet dem Kind auch dann Unterhalt, wenn unstreitig ist, dass er nicht der ...
Brennpunkt Eigenbedarf: mit Fachwissen und KI zum Erfolg
Eigenbedarfs-Mandate sind komplex und oft hochumstritten. Das IWW-Webinar am 19.05.2026 bietet Ihnen das Rüstzeug, um hier effizient und sicher zu beraten. Sie erhalten einen aktuellen Rechtsprechungs-Überblick, direkt nutzbare Prozessstrategien sowie Tipps für die intelligente KI-Nutzung.
Kanzleinachfolge: So gestalten Sie den Prozess optimal
Jede Kanzleinachfolge ist ein heikler Prozess. Die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei zeigt Ihnen, wie Sie bei der Planung strukturiert vorgehen: von Kaufpreisfindung bis Vertragsgestaltung, von Mitarbeiter- bis Mandanteninformation. Mit praktischen Tipps zur direkten Umsetzung.
Wie lassen sich Arbeitsverhältnisse ohne Eskalation beenden? Wann ist die Kündigung, wann der Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag die richtige Option? Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv bietet Ihnen das komplette Instrumentarium für eine rechtssichere und effiziente Beratung.
Altersvorsorgeunterhalt wird nach der sog. Bremer Tabelle ermittelt, die von RiOLG a.D. Werner Gutdeutsch regelmäßig veröffentlicht wird (dazu Büte, FK 03, 132).