25.11.2019 · Nachricht · Ehegattenunterhalt
Die Bemessung des eheangemessenen Selbstbehalts ist Aufgabe des Tatrichters. Dabei ist es diesem nicht verwehrt, sich an Erfahrungs- und Richtwerte anzulehnen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung gebieten. Die Erfahrungs- und Richtwerte können dabei auch eine Differenzierung zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen vorsehen (BGH 16.10.19, XII ZB 341/17).
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25.11.2019 · Nachricht ·
Blitzlicht Mandatspraxis
Wechselt der Unterhaltspflichtige während eines laufenden Abänderungsverfahrens den Arbeitsplatz und erzielt dadurch ein geringeres Einkommen, ist fraglich, wie sich dies auf den laufenden Unterhalt und das Verfahren ...
19.11.2019 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Sobald man den Rahmen der Düsseldorfer Tabelle verlässt, begegnet man der konkreten Bedarfsermittlung. Oder anders gesagt: Wer jenseits der 10. Einkommensgruppe Kindesunterhalt fordert, muss den höheren ...
22.10.2019 · Fachbeitrag ·
Blitzlicht Mandatspraxis
Beim Ehegattenunterhalt ist das A und O die Frage, ob ehebedingte Nachteile vorliegen.
30.09.2019 · Fachbeitrag ·
Mandanten fragen
Der Unterhaltsbedarf des pflegebedürftigen Elternteils wird nach ständiger Rechtsprechung des BGH durch seine Unterbringung in einem Pflegeheim bestimmt. Er entspricht den dort anfallenden, nicht durch eigenes ...
19.09.2019 · Fachbeitrag ·
UVG
Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehender
Elternteile kann auch für Zeiten eines über sechs Monate dauernden Gastschulaufenthalts im Ausland bestehen (OVG Berlin-Brandenburg 14.6.19, 6 B 8.
19.09.2019 · Fachbeitrag ·
Ehegattenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB
Der BGH hat aktuell entschieden, wie sich der Bedarf beim Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB bemisst, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt und dieser Anspruch mit einem gleichrangigen ehelichen Unterhaltsanspruch konkurriert und ersterer schon vor Rechtskraft der Scheidung bestanden hat. Dazu wendet er die Dreiteilungsmethode an. Der Beitrag zeigt anhand von Berechnungsbeispielen, wie der BGH damit rechnet und wie dies zu bewerten ist.