30.09.2019 · Fachbeitrag · Mandanten fragen
Elternunterhalt: Was man zu den Pflegeheimkosten wissen sollte
| Der Unterhaltsbedarf des pflegebedürftigen Elternteils wird nach ständiger Rechtsprechung des BGH durch seine Unterbringung in einem Pflegeheim bestimmt. Er entspricht den dort anfallenden, nicht durch eigenes Einkommen und das Pflegegeld gedeckten Heimkosten. Neben diesen umfasst er auch einen angemessenen Barbetrag, der dem Elternteil für seine persönlichen Bedürfnisse zur Verfügung steht (sog. Taschengeld, seit Januar 2019: 114,48 EUR). Die Sozialhilfeträger fügen ihrer Unterhaltsforderung häufig schon von sich aus eine Kostenaufstellung bei. |