Der BGH hat aktuell Folgendes entschieden: Jedenfalls wenn der Unterhaltspflichtige eine unterhaltsrechtlich anzuerkennende zusätzliche
Altersvorsorge betreibt, muss dies auch dem Unterhaltsberechtigten
ermöglicht werden. Dazu im Einzelnen.
Im Rahmen der Sozialhilfe führen Unterhaltsansprüche von Leistungs-
beziehern gegenüber Verwandten ersten Grades – also auch gegenüber Kindern – nach der bis heute geltenden Rechtslage gem. § 94 Abs.
Beim Kindesunterhalt müssen Anwälte oft mit den Jugendämtern über die Höhe des Unterhalts verhandeln. Die Jugendämter sind gleichzeitig i. d. R. Beteiligte in den Kindschaftssachen und beziehen dort Stellung zu ...
Zum 1.1.2020 steigen die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle. Zudem erhöht sich erstmals seit 2015 der Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen wieder. Neu ist, dass beim Ehegattenunterhalt bezüglich des ...
Häufig behauptet der Unterhaltspflichtige, seine geleisteten Überstunden seien überobligatorisch und von daher bei der Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigen. Aber ist diese Aussage zutreffend? Kann er die ...
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Künftig dürfen Sozialhilfeträger auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100 000 EUR übersteigt.