Das AG Rastatt hat in einem Fall eine vollständige Verwirkung des Trennungsunterhalts aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens (§ 1361 Abs. 3 BGB, § 1579 Nr. 7 BGB) angenommen.
Der BGH legt fest, welche Abzüge der Barunterhaltspflichtige vom Unterhalt machen kann, wenn er das Kind über das Residenzmodell hinausgehend betreut. Der Beitrag erläutert in Teil 1 anhand eines Beispiels, wie der ...
Ein „dauerndes Getrenntleben“ i. S. d. UVG liegt nicht vor, wenn Ehegatten wegen aufenthaltsrechtlicher Einreisehindernisse keine häusliche Gemeinschaft herstellen können. Das hat das BVerwG entschieden (26.3.
Unterhaltsrechtlich besteht für beide Seiten die Obliegenheit, die eigene Arbeitskraft und das Vermögen bestmöglich so einzusetzen, dass daraus Einkünfte erzielt werden. Geschieht dies nicht, werden i. d. R. fiktive Einkünfte zugerechnet. Am häufigsten kommt dies bei nicht oder nicht ausreichend genutzter Arbeitsfähigkeit auf, aber auch bei Gegenständen des Vermögens können fiktive Einkünfte zugerechnet werden, wenn sie nicht Ertrag bringend genutzt werden.
Grundlage des Trennungsunterhalts ist das jeweils bereinigte Nettoeinkommen der Ehegatten. Muss jemand Kindesunterhalt zahlen, ist fraglich, ob dieser Abzugsposten bei der Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens ...
Die Voraussetzungen dafür, dass der Unterhaltsanspruch eines Kindes verwirkt wird, sind hoch. Ein Grund für eine Verwirkung kann es sein, wenn ein volljähriges Kind den Kontakt zu den Unterhaltspflichtigen ablehnt.
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