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  • · Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis

    Können Ehegatten- und Kindesunterhalt in einer Summe gezahlt werden?

    In der Praxis zahlt der Ehemann und Vater häufig Ehegatten- und Kindesunterhalt. Fraglich ist, ob beides in einer Summe gezahlt werden darf.

     

    • Beispiel

    Ein Ehepaar ist rechtskräftig geschieden, der Ehemann und Vater (M) zahlt an die Ehefrau (F) für sie den Ehegattenunterhalt und für die minderjährigen Kinder Kindesunterhalt in einer Summe, ohne nach Ehegatten- und Kindesunterhalt zu differenzieren. Ist das korrekt?

     

    Im Unterhaltsrecht wird der Unterhalt jeweils in allen einzelnen Unterhaltsrechtsverhältnissen nacheinander ermittelt nach Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit (Gutdeutsch, System der Unterhaltsberechnung 2018 S. 238). Als natürliche Berechnungsfolge wird es angesehen, wenn zunächst der Kindesunterhalt und dann der Partner- oder Ehegattenunterhalt ermittelt wird. Die so getrennte Vorgehens- und Berechnungsweise ist allein schon deshalb erforderlich, weil sonst keine abändernden Berechnungen in den einzelnen Unterhaltsverhältnissen möglich wären.