Für den Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache greift die Ausschlussfrist von 15 Monaten entsprechend, § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB. Sie beginnt mit dem Entstehen des Vergütungsanspruchs. Dieser entsteht, wenn der Verfahrensbeistand beginnt, seine Aufgaben wahrzunehmen. Zwar reicht allein die Entgegennahme des Bestellungsbeschlusses nicht aus. Es genügt aber für das Entstehen der Vergütungspauschale, dass der Verfahrensbeistand irgendwie im Kindesinteresse t ätig ...
Wird eine 14-jährige Schülerin während der Urlaubsabwesenheit ihrer
Eltern von ihrem Onkel betreut, der sie dabei in seiner Wohnung vergewaltigt, so begegnet es keinem Beweisverwertungsverbot, wenn ein mit dem ...
Nachgezahlter laufender Arbeitslohn, den der Elterngeldberechtigte außerhalb der für die Bemessung des Elterngelds maßgeblichen 12 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes (Bemessungszeitraum) „erarbeitet“ hat, ...
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Der BGH hat sich damit befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Gutachter schadenersatzpflichtig ist (BGH 30.8.18, III ZR 363/17, Abruf-Nr. 204554 ).
Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 S. 2 Hs. 2 EStG kann nur von dem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, dem Aufwendungen
wegen seiner eigenen Unterbringung in einem Heim oder zu seiner eigenen ...
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Der BGH hat aktuell klargestellt, unter welchen Voraussetzungen der Umgangspfleger eine Vergütung beanspruchen kann und was bei einem Rückforderungsverlangen wegen Überzahlung zu beachten ist.