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  • 02.12.2019 · Nachricht · Arbeitsrecht

    Keine fristlose Kündigung wegen Mitbringens des kranken Kindes

    | Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, verletzt sie damit zwar ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Dies rechtfertigt jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber (ArbG Siegburg 4.9.19, 3 Ca 642/19, Abruf-Nr. 211106 ). |