Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.12.2019 · Nachricht · Arbeitsrecht

    Keine fristlose Kündigung wegen Mitbringens des kranken Kindes

    Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, verletzt sie damit zwar ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Dies rechtfertigt jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber (ArbG Siegburg 4.9.19, 3 Ca 642/19, Abruf-Nr. 211106 ).