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  • 04.11.2019 · Fachbeitrag · Betreuungsrecht

    Keine Anhörung des Betroffenen ohne Verfahrenspfleger

    Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teil zunehmen, ist verfahrensfehlerhaft. Allein deswegen muss in der Rechtsbeschwerde ein Beschluss – hier betreffend die Erweiterung der Betreuung – aufgehoben werden (BGH 22.5.19, XII ZB 7/19, Abruf-Nr. 209608 ).