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  • 28.10.2019 · Fachbeitrag · Rückforderung von Kindergeld

    Abgrenzung der Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit eines Bescheids

    | Hat der Kindergeldberechtigte versäumt, Nachweise über das Studium seines Kindes zu erbringen und ergeht daraufhin ein Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid, ist dieser allenfalls rechtswidrig, aber nicht nichtig. Das hat der BFH nun klargestellt und die Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 10.7.18, 8 K 2983/17, Abruf-Nr. 207716 , als unbegründet zurückgewiesen (BFH 25.2.19, III B 104/18, Abruf-Nr. 211467 ). |