Akademische Grade sind - anders als das AG in der angefochtenen Entscheidung meint - keine Namensbestandteile, so das OLG Celle (5.2.13, 17 W 9/12, OLG Report Nord 11/13, Anm. 2).
Akademische Grade sind - anders als das AG in der angefochtenen Entscheidung meint - keine Namensbestandteile, so das OLG Celle (5.2.13, 17 W 9/12, OLG Report Nord 11/13, Anm. 2).
Die klagende Rechtsanwaltskammer möchte dem Beklagten verbieten, im geschäftlichen Verkehr und insbesondere auf dem Briefkopf der Kanzlei des Beklagten mit dem Begriff „Spezialist für Familienrecht“ zu werben.
§ 10 VerschG begründet nur die Vermutung, dass der Verschollene bis zu dem in § 9 Abs. 3 VeschG genannten Zeitpunkt gelebt hat, nicht jedoch darüber hinaus. Ist die Existenz des Antragsgegners für die Zeit nach dem in § 9 Abs. 3 VerschG festgelegten Zeitraum ungeklärt, bleibt es dabei, dass die Beteiligungsfähigkeit nicht festgestellt werden kann und der Scheidungsantrag als unzulässig zu verwerfen ist (OLG Bamberg 19.3.12, 2 WF 70/12, OLG Report Süd 40/12, Anm. 2) .
Ist das Interesse des durch eine heterologe Insemination gezeugten Kindes an der Kenntnis seiner genetischen Abstammung höher zu werten als das Interesse des behandelnden Arztes und des anonymen Spenders an der ...
Der Arbeitnehmer kann während der gesamten Elternzeit zweimal eine Verringerung seiner Arbeitszeit nach § 15 Abs. 5 S. 1 BEEG beanspruchen, wenn eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist und die Voraussetzungen ...
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Kann der Betroffene aufgrund einer psychischen Erkrankung seine Angelegenheiten hinsichtlich der Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und Heilbehandlung nicht selbst besorgen, so ist ihm hierfür grundsätzlich auch dann ein Betreuer zu bestellen, wenn er die notwendige Behandlung ablehnt (BGH 23.1.13, XII ZB 395/12, Abruf-Nr. 130817 ).