Die Zustimmung des Erblassers zur Scheidung im Sinne von § 1933 S. 1 BGB kann auch unter Geltung des FamFG wirksam durch privatschriftliche Erklärung gegenüber dem FamG erfolgen, § 134 Abs. 1, § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG. Der Ausschluss des Ehegattenerbrechts nach § 1933 S. 1 BGB hängt nicht davon ab, dass der Scheidungsantrag des überlebenden Ehegatten, dem der Erblasser zugestimmt hatte, die nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG notwendigen Angaben enthielt (OLG Köln 11.3.13, 2 Wx 64/13, JurionRS 13, 34429).
Auf welcher Basis erfolgt die Mitarbeit von Familienmitgliedern in einem Familienbetrieb? Die Autorin grenzt rein familiäre Mitarbeit von solcher ab, die aufgrund eines Arbeitsvertrags erfolgt.
Es ist nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 GG vereinbar, dass Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach geltendem Recht anders als Ehegatten eine gemeinschaftliche Adoption verboten ist.
Das Urteil des BVerfG vom 19.2.13 (1 BvL 1/11 BvR 3247/09) betrifft die Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartnerschaften. Es könne daher nicht ohne Weiteres auf Fragen zur steuerlichen Behandlung eingetragener Lebenspartnerschaften übertragen werden.
Die Länder haben Anfang Mai 2013 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der schwangere Frauen in schwierigen Konfliktsituationen unterstützen soll und hierzu den Ausbau der Hilfen für Schwangere und Regelungen zur ...
Die Aussage „Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld“ auf der Internetseite eines Rechtsanwalts ist jedenfalls dann nicht irreführend, wenn die Art und Weise, wie Kosten gespart werden können, hinreichend ...
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Die Ausschlussfrist des § 2 VBVG zur Geltendmachung der Betreuervergütung beginnt für den Anspruch auf pauschale Vergütung zu dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch gemäß § 9 VBVG erstmals geltend gemacht werden kann (BGH 13.3.13, XII ZB 26/12).