Bei der Bestellung eines (Amts-)Vormundes hat eine dem Betroffenen nahestehende Person keine eigene Beschwerdebefugnis, um sein Ziel, selbst zum Vormund bestellt zu werden, zu erreichen (OLG Hamm 4.9.14, II-4 UF 160/14, n.v., Abruf-Nr. 143593 ).
Ein Schadenersatzanspruch gegen einen Frauenarzt, dem vorgeworfen wird, eine Schwangerschaft fehlerhaft nicht erkannt zu haben, kann nicht damit begründet werden, die Patientin hätte bei zutreffendem Befund von der ...
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
Der Anschlag auf das Satiremagazin "Charlie Hebdo" hat uns sehr erschüttert. Wir stehen als Teil der Medienbranche für Freiheit und Toleranz und natürlich für die Pressefreiheit.
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.
Gesetzliche Rentenversicherungspflicht: Seitdem das BSG am 3.4.14 klargestellt hat, dass Syndikusanwälte nicht mehr befreiungsfähig sind, tritt insbesondere in sogenannten Altfällen die Frage auf, wie mit dem ...
Brennpunkt Eigenbedarf: mit Fachwissen und KI zum Erfolg
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Für die Berechnung des Werts eines nach § 2 VAÜG ausgesetzten und nach § 50 Abs. 1 S. 2 VersAusglG wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahrens ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der ehemaligen Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags maßgebend.