Seit kurzem „live“-geschaltet: die neue Facebook-Gruppe „Vollstrecken in der Praxis“. Werden Sie Mitglied und profitieren Sie vom regen fachlichen Austausch. Stellen Sie Fragen, beantworten Sie die Fragen Ihrer Kolleginnen und Kollegen oder lassen Sie sich einfach für Ihre tägliche Arbeit von den Erfahrungen der Gruppenmitglieder inspirieren!
Steht einem Ehegatten allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an einem Grundstück zu, und hat er die gemeinsame Ehewohnung verlassen, kann er für die Überlassung ...
Bei einem erfolgreichen Antrag des Kindes auf Feststellung der Vaterschaft entspricht es nicht billigem Ermessen, dem Kindesvater allein aufgrund seines Unterliegens die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn ...
Die in § 61 Abs. 1 FamFG für vermögensrechtliche Angelegenheiten vorgesehene Mindestbeschwer von über 600 EUR findet auf eine Kostenbeschwerde in einer nicht vermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung (BGH 25. 9.13, XII ZB 464/12, FamRZ 13, 1876, Abruf-Nr. 133737 ).
Die Einführung einer sog. Sukzessivadoption für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist geplant, so der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/1285). Die Neuregelung sieht vor, dass Lesben und Schwule ...
Zum 1.5.14 ist das Gesetz zur vertraulichen Geburt (Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt) in Kraft getreten. Schwangere können ihr Kind vertraulich in einer Klinik oder ...
Die VB-Sonderausgabe zeigt leicht verständlich auf, wie Sie Ihrem Verein eine moderne Satzung geben, die Ihren Anliegen gerecht wird. Hierzu geben wir Ihnen mehr als 50 Beispielklauseln an die Hand. So können Sie sich Ihre individuelle Vereinssatzung schnell und einfach selbst zusammenzustellen.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Dröhnende Musik, Hundegebell, lautstarke Partys: Lärm ist eine der Hauptursachen für Mietrechtsstreitigkeiten. Doch was ist hier erlaubt – und was nicht? Die Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt bietet konkrete Lösungen für die häufigsten Fälle aus der Beratungspraxis.
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.