Zur Sittenwidrigkeit einer aus emotionaler Verbundenheit erteilten Bürgschaft bei hintereinander geschalteten Bürgschaftsverträgen (BGH 1.4.14, XI ZR 276/13, WM 14, 989, Abruf-Nr. 141543 ).
Das Bundeskabinett hat am 4.6.14 den Gesetzentwurf zur Einführung des ElterngeldPlus auf den Weg gebracht. Damit soll es für Eltern künftig einfacher sein, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu ...
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
Am Donnerstag (22.5.14) verabschiedete der Bundestag den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/1285). Dannach erhalten eingetragene Lebenspartner das Recht auf eine Sukzessivadoption. Das bedeutet, dass ...
Der Amtshaftungssenat des OLG Frankfurt am Main hat eine Klage von Adoptiveltern abgewiesen, die Schadenersatz wegen unzureichender Aufklärung durch das Jugendamt (JA) über gesundheitliche Risiken bei zwei ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Dröhnende Musik, Hundegebell, lautstarke Partys: Lärm ist eine der Hauptursachen für Mietrechtsstreitigkeiten. Doch was ist hier erlaubt – und was nicht? Die Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt bietet konkrete Lösungen für die häufigsten Fälle aus der Beratungspraxis.
Die VB-Sonderausgabe zeigt leicht verständlich auf, wie Sie Ihrem Verein eine moderne Satzung geben, die Ihren Anliegen gerecht wird. Hierzu geben wir Ihnen mehr als 50 Beispielklauseln an die Hand. So können Sie sich Ihre individuelle Vereinssatzung schnell und einfach selbst zusammenzustellen.
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass es nach dem Ende einer Liebesbeziehung keinen umfassenden Anspruch gegen den ehemaligen Partner gibt, dass dieser Dateien mit eigenen Foto- und Videoaufnahmen löschen muss. Etwas anderes gelte aber für intime und erotische Aufnahmen (20. 5.14, 3 U 1288/13).