Die Zuwendung eines Vermögenswerts, die der Absicherung des anderen Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Fall dienen soll, dass der Zuwendende während des Bestands der Lebensgemeinschaft verstirbt, ist regelmäßig keine Schenkung, sondern eine gemeinschaftsbezogene Zuwendung. Die Zuwendung kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (jetzt Störung der Geschäftsgrundlage) zurückzugewähren sein, wenn die Lebensgemeinschaft nach der Zuwendung scheitert (BGH 6.5.14, X ZR 135/11, n.v., ...
Trennt sich ein Ehepaar und lebte in dessen Haushalt ein Haustier, ist fraglich, bei welchem Ehepartner das Tier künftig leben wird und ob bei Gericht eine Umgangsregelung mit diesem verlangt werden kann.
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Für eine nach einer Sterilisation eingetretene, ungewollte Schwangerschaft haftet das behandelnde Krankenhaus nicht, wenn die behandelte Patientin über eine verbleibende Versagerquote zutreffend informiert worden ist (OLG Hamm 17.6.14, 26 U 112/13, rkr.).
Die Zuwendung eines Vermögenswerts, die der Absicherung des anderen Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Fall dienen soll, dass der Zuwendende während des Bestands der Lebensgemeinschaft ...
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Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht (www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.