Nach § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG sind Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 1 FamFG mit 20 Prozent des Wertes der Ehescheidung (§ 43 FamGKG) zu bewerten, wenn diese auf Antrag eines Elternteils gemäß § 137 Abs. 3 FamFG im Scheidungsverbund geführt werden (OLG Frankfurt 30.1.15, 5 UF 360/14).|
Bei Beamten können Kindererziehungszeiten ausnahmsweise die Altersgrenze auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auch bei gleichzeitiger Tätigkeit in Privatwirtschaft anheben (VG Aachen 22.1.15, 1 K 1555/13).
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Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
Ein Kind, das durch eine künstliche heterologe Insemination gezeugt wurde, kann grundsätzlich von der Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität des anonymen Samenspenders verlangen. Ein bestimmtes Mindestalter ...
1. Zum Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter des Kindes auf Mitteilung des möglichen Erzeugers. 2. Durch die Mitteilung der Mutter, der mögliche Erzeuger oder dessen Name sei ihr nicht bekannt, wird der ...
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