Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
Zwar ist der nächtliche Wachdienst von Offiziersanwärtern auf der Gorch Fock auf dem Posten Ausguck ohne Sicherung bei entsprechender Wetterlage lebensgefährlich. Der Wachdienst ist aber nicht mit einer besonderen ...
Das AG Hannover hat im schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe von „weiblich“ in „inter“ oder „divers“ abgelehnt. Die erkennende Richterin stellte fest, dass nach § 21 Abs.
Zur Wirksamkeit einer Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus, die zur Vermeidung einer gerichtlich angeordneten Betreuung erteilt worden ist (Formular aus „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“, OLG München 7.7.14, 34 Wx 265/14).
Lässt die vertretene Partei Beratungsbedarf erkennen, entbindet allein das Ausfüllen eines „Online-Scheidungsformulars“ die Rechtsanwälte nicht von ihrer Beratungspflicht (LG Berlin 5.6.14, 14 O 395/13, NJW-RR ...
Der Verfahrenswert bestimmt sich bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Verfahrenskostenvorschuss auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach dessen voller Höhe und ist nicht nach § 41 FamGKG zu ermäßigen ...
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Erledigt sich ein Stufenantrag, bevor es zur Bezifferung der Leistungsstufe gekommen ist, und fehlen Anhaltspunkte für die Erwartung des Antragstellers zu seinem Leistungsantrag, ist auf den Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG abzustellen (OLG Jena 27.1.14, 3 WF 731/13 n.v., Abruf-Nr. 142651 ).