Der djb moniert den am Freitag veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags.
Das Hinzufügen eines weiteren Vornamens des anderen Geschlechts aus rein persönlichen Gründen kann keinen wichtigen Grund zur Namensänderung begründen (VG Ansbach 30.1.15, AN 14 K 14.00440).
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass Scheidungskosten im Streitjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Scheidung stelle nach den ...
Vor der Bestellung eines Betreuers darf das Gericht unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 3 S. 1 FamFG nur von der Anhörung des Betroffenen absehen, wenn dessen Vorführung unverhältnismäßig ist und das Gericht zuvor sämtliche nicht mit Zwang verbundenen Versuche unternommen hat, um den Betroffenen zu befragen oder sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (BGH 26.11.14, XII ZB 405/14, Abruf-Nr. 174421 .
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Nach § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG sind Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 1 FamFG mit 20 Prozent des Wertes der Ehescheidung (§ 43 FamGKG) zu bewerten, wenn diese auf Antrag eines Elternteils gemäß § 137 Abs. 3 FamFG im Scheidungsverbund geführt werden (OLG Frankfurt 30.1.15, 5 UF 360/14).|