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  • · Fachbeitrag · Bürgschaft

    Hintereinander geschaltete Bürgschaftsverträge

    von RiOLG Dr. Andreas Möller, Hamm

    Zur Sittenwidrigkeit einer aus emotionaler Verbundenheit erteilten Bürgschaft bei hintereinander geschalteten Bürgschaftsverträgen (BGH 1.4.14, XI ZR 276/13, WM 14, 989, Abruf-Nr. 141543).

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin nimmt die Beklagte aus Bürgschaft in Anspruch. Die Beklagte hat sich in mehreren Verträgen für Schulden ihres Lebensgefährten (Hauptschuldner) gegenüber der Klägerin verbürgt. Nach Insolvenz des Hauptschuldners gab das LG der auf Zahlung nebst Zinsen gerichteten Klage statt, wobei es die Verpflichtung der Beklagten aus einem Bürgschaftsvertrag aus 2005 hergeleitet hat. Das OLG hat die Berufung zurückgewiesen und dabei allgemein auf eine Bürgschaft abgestellt. Die Nichtzulassungsbeschwerde führte zur Aufhebung und Zurückverweisung an das Berufungsgericht.

    Entscheidungsgründe und Praxishinweis

    Das Berufungsgericht hat den zentralen Vortrag der Beklagten zu ihren Vermögensverhältnissen, die für die Beurteilung einer Sittenwidrigkeit der übernommenen Bürgschaft entscheidend sind, übergangen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte.