· Nachricht · Persönlichkeitsrecht
Anspruch auf das Löschen von intimen Foto- und Videoaufnahmen gegen den Ex-Partner
| Das OLG Koblenz hat entschieden, dass es nach dem Ende einer Liebesbeziehung keinen umfassenden Anspruch gegen den ehemaligen Partner gibt, dass dieser Dateien mit eigenen Foto- und Videoaufnahmen löschen muss. Etwas anderes gelte aber für intime und erotische Aufnahmen ( 20. 5.14, 3 U 1288/13 ). |
Werden während einer Beziehung einvernehmlich Lichtbilder und Filmaufnahmen gefertigt, stellt dies keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten dar. Inhalt der Einwilligung ist auch, dass der andere die Aufnahmen besitzt über sie verfügt. Der Betroffene kann sein Einverständnis widerrufen, wenn sich die Umstände verändert haben und daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen Vorrang vor dem Umstand hat, dass er zunächst damit einverstanden war, die Aufnahmen anzufertigen. Das ist der Fall, wenn die Beziehung beendet ist und es sich um intime und damit den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betreffende Aufnahmen handelt. Der Anspruch auf Löschung digitaler Fotografien und Videoaufnahmen ist auf diesen Bereich beschränkt. Dies hat das OLG Koblenz aktuell entschieden.
Mehr dazu lesen Sie unter http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/634/broker.jsp?uMen=634b82da-d698-11d4-a73d-0050045687ab&uCon=98c606e5-372d-1641-7c20-f6c3077fe9e3&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042.