Der VIII. Senat des BFH hat erstmals entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG in Höhe von 25 Prozent (sog. Abgeltungsteuersatz) nach § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1a EStG bei der Gewährung von Darlehen zwischen Ehegatten aufgrund eines finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses ausgeschlossen ist (BFH 28.1.15, VIII R 8/14).
Der djb moniert den am Freitag veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags.
Das Hinzufügen eines weiteren Vornamens des anderen Geschlechts aus rein persönlichen Gründen kann keinen wichtigen Grund zur Namensänderung begründen (VG Ansbach 30.1.15, AN 14 K 14.00440).
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass Scheidungskosten im Streitjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Scheidung stelle nach den gesellschaftlichen Verhältnissen des Streitjahres jedenfalls kein außergewöhnliches Ereignis mehr dar. Das Gericht hat sich insoweit auf die Daten des Statistischen Bundesamtes (destatis) gestützt, nach denen zurzeit jährlich rund 380.000 Eheschließungen jährlich rund 190.000 Ehescheidungen gegenüber stehen; ...
Vor der Bestellung eines Betreuers darf das Gericht unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 3 S. 1 FamFG nur von der Anhörung des Betroffenen absehen, wenn dessen Vorführung unverhältnismäßig ist und das Gericht ...
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