· Nachricht · Sukzessivadoption
Bundestag verabschiedet den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf
| Am Donnerstag (22.5.14) verabschiedete der Bundestag den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/1285). Dannach erhalten eingetragene Lebenspartner das Recht auf eine Sukzessivadoption. Das bedeutet, dass Lebenspartner ein Kind adoptieren dürfen, das der andere Partner bereits adoptiert hat. |
Keine Mehrheit fand ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dieser sprach sich für eine vollständige Übernahmen aller Regelungen die Ehepaare im Adoptionsrecht betreffen auf Lebenspartnerschaften aus (18/577neu).
Mehr dazu lesen Sie auf http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/adoptionsrecht/279776.
Quelle: ID 42710761