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  • · Nachricht · Gesetzgebungsverfahren

    Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf „Elterngeld Plus“ liegt vor

    | Der Gesetzesentwurf zur Einführung eines ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit sieht u.a. Folgendes vor: Arbeiten Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes Teilzeit, können sie künftig länger Elterngeld beziehen. Neben dem Elterngeld wird mit dem Gesetz auch die Elternzeit flexibler. Die größere Flexibilität soll es Eltern besser ermöglichen, Auszeiten für ihr Kind und die Familie zu nehmen - und leichter beruflich wieder einzusteigen. Diese Neuregelungen sollen zum 1.7.15 in Kraft treten. |

     

    Das bisherige Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie damit einen Teil ihres Elterngeldanspruchs. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern die in Teilzeit arbeiten möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job. Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen. Auch die Elternzeit wird flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers wird dafür nicht mehr notwendig sein (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 4.6.14; http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=207680.html).

     

    In seiner Plenarsitzung am 19.9.14 hat der Bundesrat zu diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. Die Länder kritisieren u.a. Folgendes:

     

    • Die Regelung schließe diejenigen vom Bezug der sog. Partnermonate sowie des Partnerschaftsbonus beim Elterngeld aus, die, wie familienrechtlich gewollt, nach einer Trennung oder Scheidung, das gemeinsame Sorgerecht aufrechterhalten. Die Ermittlung „echter“ Alleinerziehender müsse sich nach der realen sozialen Situation richten und sei nicht vom familienrechtlichen Status abhängig zu machen. Eine familienpolitische Leistung dürfe keine Anreize setzen, ein gemeinsames Sorgerecht aufzulösen.

     

    • Durch eine spezialgesetzliche, klare Regelung der örtlichen Zuständigkeit der Elterngeldstellen bei Wohnortwechseln könne die Verwaltung vereinfacht werden.

     

    Mehr dazu lesen Sie auf der Homepage des Bundesrats unter BR 355/1/14 Beschlussdrucksache http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0301-0400/355-14(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 

    Quelle: ID 42965964