Für die Berechnung des Werts eines nach § 2 VAÜG ausgesetzten und nach § 50 Abs. 1 S. 2 VersAusglG wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahrens ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der ehemaligen Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags maßgebend.
Bei der Billigkeitsentscheidung über die Kostenhaftung nach § 81 FamFG kann sich die unterlassene Vorabeinbindung des Jugendamts negativ zulasten des Antragstellers auswirken (AG Ebersberg12.11.13, 002 F 648/13, n.v.
Unterlässt es ein Kindergeldberechtigter, der fortlaufend Kindergeld bezieht, der Familienkasse den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen mitzuteilen und begeht er dadurch eine Steuerordnungswidrigkeit, kann die ...
Verfahrenskostenhilfe (VKH) nach §§ 76 Abs. 1 FamFG, 114 ff. ZPO kann nur der bedürftige Beteiligte erhalten, der eigene Rechte geltend zu machen beabsichtigt. Für eine rein fremdnützige Verfahrensbeteiligung ist die Gewährung von VKH hingegen nicht möglich (BGH 22.10.14, XII ZB 125/14).
Bei der Entscheidung über die Abzweigung gemäß § 74 Abs. 1 EStG ist im Regelfall die Abzweigung des Unterschiedsbetrags zwischen den regelmäßigen Unterhaltsleistungen und dem Kindergeld ermessensgerecht.
Sind mehrere Gewaltschutzanordnungen Gegenstand eines einstweiligen Anordnungsverfahrens, die jedoch sämtlich auf der Grundlage derselben Vorschrift ergangen sind (hier nach § 1 GewSchG: Näherungsverbot und ...
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Oft steht man im Familienrecht vor der Beratungssituation, dass unverheiratete Paare gemeinsam eine Immobilie anschaffen oder ein Partner einen wesentlichen Beitrag zu einer schon bestehenden Immobilie leistet, und die Beziehung in der Folge auseinander geht. Der Anwalt wird beauftragt, die Vermögensauseinandersetzung zu betreiben.