Der 9. Senat des BSG hat entschieden, dass auch schwerst Hirngeschädigte, die nicht sehen können, Anspruch auf Blindengeld haben. Anders als bisher entschieden, ist hierfür nicht mehr erforderlich, dass ihre Beeinträchtigung des Sehvermögens noch deutlich stärker ausgeprägt ist als die Beeinträchtigung sonstiger Sinneswahrnehmungen wie z.B. Hören oder Tasten (sog. spezifische Störung des Sehvermögens; BSG B 9 BL 1/14 R).
Seit dem 1.1.15 beträgt der Umfang der Fortbildungspflicht für Fachanwälte 15 statt bisher 10 Stunden. Das IWW Institut ermöglicht Ihnen, Ihrer Fortbildungspflicht bequem und ohne Reiseaufwand nachzukommen.
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle ...
Erbringt jemand nicht unerhebliche Arbeits- und Materialleistungen in einer von ihm und seiner mit ihm nicht verheirateten Partnerin bewohnten, im Eigentum ihrer Eltern stehenden Immobilie zu dem Zweck, sich und seiner Familie dort langfristig ein Unterkommen zu sichern, kann nicht ohne Weiteres von dem Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen ihm und den Eltern ausgegangen werden (BGH 4.3.15, XII ZR 46/13, FamRZ 15, 833, Abruf-Nr. 175722 ).
Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des BVerfG entschieden. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf ...
Mit Urteil vom 13.5.15 hat der III. Senat des BFH entschieden, dass ein Antragsteller in einer Kindergeldsache, der sich gegen eine mit der behördlichen Einspruchsentscheidung verbundene Kostenentscheidung (§ 77 EStG) ...
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Das OLG hat einer Versicherung Schadenersatz gegenüber den Veranstaltern einer Hochzeitsfeier zugesprochen, bei der durch sog. „Himmelslaternen“ zwei angrenzende Gebäude in Brand geraten sein sollen (OLG Frankfurt am Main 24.7.15, 24 U 108/14).