Ab 1.1. 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR. Dieser kann weder arbeitsvertraglich noch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Im Online-Seminar am 10.12.14 in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr erläutert Ihnen Raschid Bouabba an Ihrem PC oder Tablet, wie sich der neue Mindestlohn im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht auf unterschiedliche Arbeitsverhältnisse auswirkt und wie Sie die gesetzlichen Vorgaben sicher und zeitsparend in Ihrem ...
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
Zwar ist der nächtliche Wachdienst von Offiziersanwärtern auf der Gorch Fock auf dem Posten Ausguck ohne Sicherung bei entsprechender Wetterlage lebensgefährlich. Der Wachdienst ist aber nicht mit einer besonderen ...
Das AG Hannover hat im schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe von „weiblich“ in „inter“ oder „divers“ abgelehnt. Die erkennende Richterin stellte fest, dass nach § 21 Abs. 1 Nr. 3, § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PstG) das Geschlecht mit „weiblich“, „männlich“ oder ohne eine solche Angabe einzutragen ist. Die Angabe des Geschlechts mit „inter“ oder „divers“ ist gesetzlich nicht vorgesehen (AG Hannover 21.10.14).
Zur Wirksamkeit einer Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus, die zur Vermeidung einer gerichtlich angeordneten Betreuung erteilt worden ist (Formular aus „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“, OLG ...
Lässt die vertretene Partei Beratungsbedarf erkennen, entbindet allein das Ausfüllen eines „Online-Scheidungsformulars“ die Rechtsanwälte nicht von ihrer Beratungspflicht (LG Berlin 5.6.14, 14 O 395/13, NJW-RR ...
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Der Verfahrenswert bestimmt sich bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Verfahrenskostenvorschuss auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach dessen voller Höhe und ist nicht nach § 41 FamGKG zu ermäßigen (OLG Bremen 24.9.14, 5 WF 72/14, n.v., Abruf-Nr. 142931 ).