Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Versorgungsausgleich

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Wertberechnung: Einreichung des Scheidungsantrags

    | Für die Berechnung des Werts eines nach § 2 VAÜG ausgesetzten und nach § 50 Abs. 1 S. 2 VersAusglG wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahrens ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der ehemaligen Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags maßgebend. |

     

    So hat das OLG Dresden am 12.8.14 entschieden (19WF 783/14).

    Quelle: ID 43133826