1. Ist für das Beschwerdegericht ohne Weiteres zu erkennen, dass die an es adressierte Beschwerdeschrift gemäß § 64 FamFG an das AG hätte gerichtet werden müssen, hat es sie an letzteres zum ordentlichen Geschäftsgang weiterzuleiten (im Anschluss an BGH WuM 10, 592 Rn. 7f; NJW 98, 908; FamRZ 11, 1389; vgl. auch BVerfG NJW 06, 1579). 2. Wäre der fristgerechte Eingang der Beschwerdeschrift beim AG bei der gebotenen Weiterleitung zu erwarten gewesen, ist dem Rechtsmittelführer bei unterbliebener ...
Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, weil es von einer über 600 EUR liegenden Beschwer ausgegangen ist, und hat das Berufungsgericht ...
Der als Folge einer späteren Adoption geänderte Geburtsname tritt auch als Beiname zum Ehenamen zwingend an die Stelle des früher hinzugefügten Geburtsnamens. Ein Wahlrecht zwischen dem früheren und dem neuen ...
1. Isolierte Kostenentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen, die nach streitloser Hauptsacheregelung erfolgen, sind mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567 ff. ZPO anfechtbar. 2. Schließen die Beteiligten in einer Unterhaltssache einen Vergleich ohne Kostenregelung, ist die gesetzliche Wertung des § 98 ZPO (Kostenaufhebung) bei der gem. § 243 FamFG nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung neben den weiteren in § 243 S. 2 FamFG als Regelbeispiele in aufgeführten Gesichtspunkten zu ...
Eine Rechtsmittelbelehrung, die fälschlicherweise darauf hinweist, dass gegen den Beschluss das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde stattfindet, stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde dar (BGH ...
Die Rückforderung von Leistungen, die aufgrund eines nichtigen Prozessvergleichs erbracht worden sind, kann jedenfalls dann im Wege eines neuen Rechtsstreits erfolgen, wenn das Ursprungsverfahren, in dem der Vergleich ...
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1.Die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in Familienstreitsachen nach sofortigem Anerkenntnis richtet sich nach § 58 FamFG. 2.Beim Ehegattenunterhalt gibt der Unterhaltsschuldner nur dann Anlass zum Klageverfahren, wenn er bei laufender Unterhaltszahlung in vereinbarter Höhe der außergerichtlichen Aufforderung zur für ihn kostenfreien Titulierung nicht nachkommt, § 243 S. 2 Nr. 4 FamFG . (KG 1.3.11, 13 UF 263/10, FamFR 11, 284, Abruf-Nr. 113435 )