Detektivkosten für die Erstellung eines Bewegungsprofils des geschiedenen Ehegatten im Unterhaltsrechtsstreit sind grundsätzlich erstattungsfähig. Voraussetzung ist, dass die Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Das betreffende Beweismittel muss im Rechtsstreit verwertbar sein. Daran fehlt es hier bei einem durch GPS-Sender erstellten umfassenden personenbezogenen Bewegungsprofil, das in ungerechtfertigter Weise in das Recht des geschiedenen Ehepartners auf informationelle ...
Ein Ablehnungsgesuch gegen den zuständigen (Familien-) Richter wegen Besorgnis der Befangenheit kann - wie das Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen - nicht erfolgreich auf vermeintlich „fehlende ...
Eine erhebliche Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts kann eine Wiedereinsetzung nur ausnahmsweise rechtfertigen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und durch sie die Fähigkeit zu konzentrierter ...
Klagt der Unterhaltsgläubiger auf Unterhalt, obwohl der Unterhaltsschuldner den laufenden Unterhalt regelmäßig pünktlich und freiwillig zahlt, weil er einen Vollstreckungstitel über den laufenden Unterhalt erhalten will, richtet sich der Verfahrenswert (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG) nach dem vollen Unterhalt der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate. Dass es dem Antragsteller nur um das sogenannte Titulierungsinteresse geht, ist unerheblich (OLG Hamburg 13.3.13, 7 WF 21/13, OLG Report Nord ...
Bei der Frage, ob eine Erbausschlagung dem Kindeswohl entspricht und gemäß § 1643 Abs. 2 S. 2 BGB familiengerichtlich zu genehmigen ist, gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Der Umfang bestimmt sich nach § 26 FamFG.
Enthält die Beschwerdeentscheidung eines OLG in einer Familienstreitsache, mit der die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen worden ist, nicht die gemäß § 39 FamFG erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung, kommt eine ...
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Wird in einer Familienstreitsache die notwendige Beschwerdebegründung (§ 117 Abs. 1 S. 1 FamFG) mit der Einlegung der Beschwerde beim Erstgericht verbunden und geht die Beschwerdebegründung erst nach Ablauf der Begründungsfrist des § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG beim Beschwerdegericht ein, weil das Erstgericht die Beschwerde nicht unverzüglich dem Beschwerdegericht vorgelegt hat, ist dem Beschwerdeführer von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der ...