Zur Höhe der Beschwer, wenn der Unterhaltspflichtige und sein Ehegatte steuerlich zusammen veranlagt wurden und der Unterhaltspflichtige zur Auskunft über sein Einkommen und zur Vorlage des Einkommensteuerbescheids verurteilt worden ist (BGH 11.7.12, XII ZB 354/11, FamRZ 12, 1555, Abruf-Nr. 122564 ).
Der Verfahrenspfleger hat die rechtlichen Interessen des Betreuten im Verfahren wahrzunehmen beziehungsweise zur Geltung zu bringen. Anders als der Betreuer ist er jedoch nicht gesetzlicher Vertreter des Betreuten.
Ist der Beschwerdewert im Sinne des § 61 Abs. 1 FamFG nicht erreicht, hat der in einem Festsetzungsverfahren nach § 168 FamFG tätige Rechtspfleger die eingelegte Beschwerde als Erinnerung auszulegen und sie bei ...
Aus Rechtsgründen ist es nicht zu beanstanden, wenn im Rahmen der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe die berufsbedingten Fahrtkosten in Anlehnung an § 3 Abs. 6 Nr. 2a Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII ermittelt werden. Es können, sofern keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügbar sind, pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 5,20 EUR abgesetzt werden (BGH 13.6.12, XII ZB 658/11, Abruf-Nr. 122253 ).
Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe ...
Der Antragsgegner focht einen Beschluss an, der ihn zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtete. Seine Beschwerde wurde allerdings vom Beschwerdegericht aus formellen Gründen zurückgewiesen: Der Beschluss war ...
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1. Entscheidet das Familiengericht nicht nach dem anwendbaren neuen Verfahrensrecht durch Beschluss, sondern fehlerhaft nach dem alten Verfahrensrecht durch Urteil, wird auch durch die Einlegung einer Beschwerde beim Ausgangsgericht die Rechtsmittelfrist gewahrt (Grundsatz der „Meistbegünstigung“, im Anschl. an Senatsbeschluss 6.4.11, XII ZB 553/10, FamRZ 11, 966). 2. Allein die Einreichung einer Antragsschrift zur Bewilligung von PKH oder VKH führt nicht zur Verfahrenseinleitung i.S. von Art. 111 Abs. 1 ...