Das FamG hat den Termin in einer Scheidungssache so zu bestimmen, dass es den beteiligten Ehegatten nach Zugang der Ladung möglich ist, unter Einhaltung der Zweiwochenfrist nach § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG eine Folgesache ...
Beratungshilfe wird in „Angelegenheiten“ gewährt, § 2 Abs. 2, § 6 BerHG. „Eine“ Angelegenheit liegt vor im Fall eines gleichzeitigen Auftrags, eines gleichen Rahmens sowie eines zeitlichen und sachlichen ...
Detektivkosten für die Erstellung eines Bewegungsprofils des geschiedenen Ehegatten im Unterhaltsrechtsstreit sind grundsätzlich erstattungsfähig. Voraussetzung ist, dass die Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Das betreffende Beweismittel muss im Rechtsstreit verwertbar sein. Daran fehlt es hier bei einem durch GPS-Sender erstellten umfassenden personenbezogenen Bewegungsprofil, das in ungerechtfertigter Weise in das Recht des geschiedenen Ehepartners auf informationelle ...
Ein Ablehnungsgesuch gegen den zuständigen (Familien-) Richter wegen Besorgnis der Befangenheit kann - wie das Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen - nicht erfolgreich auf vermeintlich „fehlende ...
Eine erhebliche Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts kann eine Wiedereinsetzung nur ausnahmsweise rechtfertigen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und durch sie die Fähigkeit zu konzentrierter ...
Kanzleinachfolge: So gestalten Sie den Prozess optimal
Jede Kanzleinachfolge ist ein heikler Prozess. Die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei zeigt Ihnen, wie Sie bei der Planung strukturiert vorgehen: von Kaufpreisfindung bis Vertragsgestaltung, von Mitarbeiter- bis Mandanteninformation. Mit praktischen Tipps zur direkten Umsetzung.
Wie lassen sich Arbeitsverhältnisse ohne Eskalation beenden? Wann ist die Kündigung, wann der Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag die richtige Option? Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv bietet Ihnen das komplette Instrumentarium für eine rechtssichere und effiziente Beratung.
Brennpunkt Eigenbedarf: mit Fachwissen und KI zum Erfolg
Eigenbedarfs-Mandate sind komplex und oft hochumstritten. Das IWW-Webinar am 19.05.2026 bietet Ihnen das Rüstzeug, um hier effizient und sicher zu beraten. Sie erhalten einen aktuellen Rechtsprechungs-Überblick, direkt nutzbare Prozessstrategien sowie Tipps für die intelligente KI-Nutzung.
Klagt der Unterhaltsgläubiger auf Unterhalt, obwohl der Unterhaltsschuldner den laufenden Unterhalt regelmäßig pünktlich und freiwillig zahlt, weil er einen Vollstreckungstitel über den laufenden Unterhalt erhalten will, richtet sich der Verfahrenswert (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG) nach dem vollen Unterhalt der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate. Dass es dem Antragsteller nur um das sogenannte Titulierungsinteresse geht, ist unerheblich (OLG Hamburg 13.3.13, 7 WF 21/13, OLG Report Nord ...