In Kindschaftssachen gilt das Vorrang- und Beschleunigungsgebot. Wird gegen dieses verstoßen, kann zunächst die Beschleunigungsrüge und
sodann die Beschleunigungsbeschwerde eingelegt werden.
Die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen des § 97 Abs. 1 S. 1 BGB erfüllt sind, trifft denjenigen, der sich auf die Zubehöreigenschaft einer
Sache beruft. Derjenige, der sich auf eine entgegenstehende ...
Sind Rechtsverfolgungskosten absehbar, darf vorhandenes Vermögen nicht mehr leichtfertig für nicht unbedingt notwendige Zwecke ausgegeben werden. Geschieht dies gleichwohl, muss sich der Antragsteller die ausgegebene ...
Im VKH-Bewilligungsverfahren berücksichtigen die Gerichte von Amts wegen nach § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 21 Abs. 3 SGB II
neben den pauschalen Abzugspositionen einen weiteren Mehrbedarf der ...
Parteien können eine im Prozessvergleich vereinbarte Widerrufsfrist
ohne gerichtliche Protokollierung wirksam verlängern, wenn diese noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall ist eine Mitwirkung des Gerichts nicht ...
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Im VKH-Bewilligungsverfahren berücksichtigen die Gerichte von Amts wegen nach § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 21 Abs. 3 SGB II neben den pauschalen Abzugspositionen einen weiteren Mehrbedarf der Antragsteller als Alleinerziehende.