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  • · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge

    Unternehmertestament als unverzichtbares Instrument in der Nachfolgeplanung – ein Praxisleitfaden

    von RA Ann-Kristin Gruner und StB Matthias Borgmeier

    Während im privaten Bereich häufig der Gedanke einer ausgewogenen Verteilung des Vermögens zwischen den Familienmitgliedern im Vordergrund steht, ist bei Unternehmern die Funktionsfähigkeit des Unternehmens das primäre Schutzgut. Unternehmen sind regelmäßig nicht teilbar, ohne wirtschaftlichen Schaden zu verursachen. Ihre Stabilität hängt von klaren Entscheidungsstrukturen, funktionierenden Organen, abgestimmten Stimmrechten und ausreichender Liquidität ab. Das Erbrecht hingegen kennt als gesetzliches Leitbild die Gesamtrechtsnachfolge und die Erbengemeinschaft – mithin Strukturen, die auf Auseinandersetzung und gleichmäßige Teilhabe angelegt sind, nicht auf operative Führung. Diesen „Spagat“ kann man in der Praxis nur meistern, wenn man mit einem Unternehmertestament frühzeitig die Weichen für den Ernstfall stellt.

    1. Grundlegendes

    Das Unternehmertestament ist kein „normales“ Testament mit unternehmerischem Bezug, sondern ein eigenständiges Gestaltungsinstrument, das erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche, güterrechtliche sowie steuerliche Aspekte zwingend miteinander verknüpfen muss. Unternehmer müssen sicherstellen, dass die gesetzliche Erbfolge und die Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden, um das Unternehmen zu erhalten und zu schützen. Wird keine Regelung getroffen, greift die gesetzliche Erbfolge. Und wenn sich die Erben nicht über die Unternehmensnachfolge einig sind, kann dies schlimmstenfalls in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten münden.

     

    Neben der erbrechtlichen Planung spielen auch steuerliche Feinheiten eine zentrale Rolle. Unternehmerfamilien stehen oft vor der Herausforderung, hohe Erbschaftsteuern zahlen zu müssen, die oft nicht aus liquiden Mitteln beglichen werden können, weil das Vermögen zu einem Großteil z. B. in Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien gebunden ist.