· Fachbeitrag · Vermögensnachfolge
Chancen und „Stolpersteine“ bei der unentgeltlichen Übertragung von Personengesellschaftsanteilen – Teil 1
von RA Ann-Kristin Gruner, StB Matthias Borgmeier und Michael Czerwonka
Bei der Beratung von Unternehmern gilt es nicht nur, stets die gesellschaftsvertraglichen Regelungen im Blick zu behalten, darüber hinaus ist eine steuerliche Abstimmung der Nachfolgeplanung immer unbedingt erforderlich. Dies betrifft insbesondere die geregelte Fortführung des Unternehmens im Todesfall oder auch schon zu Lebzeiten – für den Fall, dass der Unternehmer zeitweise oder dauerhaft geschäftsunfähig sein sollte. Bei einer vorausschauenden Beratung ist es oberstes Gebot, die individuellen Wünsche des Unternehmers einfließen zu lassen und dafür die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Ein zentraler Aspekt dabei ist die notwendige Abstimmung des Gesellschaftsvertrags, um sicherzustellen, dass die erbrechtlichen Bestimmungen mit den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben harmonieren. Und neben erbschaft- und schenkungsteuerlichen sollte man unbedingt auch die ertragsteuerlichen Konsequenzen bei Übertragungen von Personengesellschaftsanteilen genau kennen.
1. Die zivilrechtliche Nachfolge bei Personengesellschaften
Bei der zivilrechtlichen Nachfolge ist bei Personengesellschaften zwischen der Nachfolge zu Lebzeiten und der Nachfolge von Todes wegen zu unterscheiden.
1.1 Nachfolge zu Lebzeiten
1.1.1 Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der Abtretung
Die unentgeltliche Übertragung von Personengesellschaftsanteilen hat in der Praxis große Bedeutung. Häufig handelt es sich um GbR-Anteile, oder (Teil-)Kommanditanteile, etwas seltener auch um Komplementäranteile.
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