Teil 1 und Teil 2 dieser Beitragsserie haben sich mit der Wahl der geeigneten Rechtsform und der steueroptimalen Übertragung von Vermögensgegenständen auf einen Familienpool beschäftigt. Daran anknüpfend schließt sich nun mit der Übertragung der Gesellschaftsanteile an diesem Familienpool auf die nachfolgende Generation der eigentliche Schritt der vorweggenommenen Vermögensnachfolge an.
Die Nachfolgeberatung gehört zu den anspruchsvollsten Aufgabenfeldern der Steuerberatung. Sie verbindet steuerliche, erbrechtliche, gesellschafts- und häufig auch familienrechtliche Fragestellungen. Gleichzeitig ...
In Teil 1 dieser dreiteiligen Beitragsserie wurden die zivil- und steuerrechtlichen Kriterien für die Wahl der richtigen Rechtsform bei einem Familienpool ausführlich dargestellt. Da der rechtliche Rahmen nun steht, ...
Die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG gehört zu den in der Praxis häufig übersehenen Begünstigungsvorschriften des Erbschaftsteuerrechts. Sie ermöglicht eine Steuerbefreiung von bis zu 20.000 EUR für Personen, die den Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt gepflegt haben. Unsere kleine Beitragsserie zeigt im ersten Teil, welche Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gelten und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Das Wohnrecht ist eine gern genutzte Gestaltung, um in der eigenen Immobilie wohnen zu bleiben, wenn das Eigentum – z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – bereits übertragen werden oder einer anderen ...
Die Kommanditgesellschaft hat sich als Instrument der Vermögensnachfolge in der steuerlichen Beratungspraxis über Jahrzehnte bewährt. Insbesondere die „Familien-KG“ ermöglicht es, Immobilien und andere ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Pflichtteilsverzichte werden bei unterschiedlichen Fallkonstellationen angestrebt. Insbesondere bei der inhaltlichen Ausgestaltung eines Ehegattentestaments oder Ehegattenerbvertrages hat der Pflichtteilsverzicht oft eine zentrale Bedeutung. Zunächst soll dem überlebenden Ehepartner das Vermögen des Verstorbenen möglichst ungeschmälert zufließen, um ihn langfristig abzusichern und unnötige Auseinandersetzungen mit den Verwandten möglichst schon im Keim zu ersticken. Das wirft die Frage auf, wie ...